Bundesversammlung Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung

Wahlempfehlung des Aktionsbündnis »NRW genießt!«

Am 13. Mai sind im größten deutschen Bundesland, Nordrhein-Westfalen, die Wahlberechtigten zum Urnengang aufgerufen. Die Zusammensetzung des Landtags und die nicht zuletzt daraus resultierende Regierungskoalition können zu einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie an Rhein und Ruhr und vielen weiteren Verschärfungen führen, wie der Gesetzentwurf der letzten Landesregierung gezeigt hat.

Die GRÜNEn »Volkserzieher«, allen voran die (noch)Gesundheitsministerin Barbara Steffens, und SPD mit Ministerpräsidentin Kraft stehen für eine repressive, intolerante Politik, die Linkspartei in NRW hatte ihre Unterstützung ausgesprochen. Das Aktionsbündnis »NRW genießt!« (u.a. Netzwerk Rauchen, Rauchen NRW) hat eine Flugblatt-Kampagne gestartet, die vor dieser drohenden Bevormundung warnt und empfiehlt, das kleinere Übel, nämlich die CDU oder die FDP zu wählen.

Sie können den Flyer >hier< anfordern oder ihn selbst herunterladen und ausdrucken:

zum Flyer mit Illustration (Farbe) zum Flyer ohne Illustration (s/w)

Aktualisierung der Webseite

Sehr geehrte Besucher unser Website,

nach sieben Monaten wird es wieder einmal Zeit, die Beiträte auf unserer Internetpräsenz zu aktualisieren und zu bereinigen. Dies wurde gerade auch nach einer Vielzahl von Einträgen in Verbindung mit der im März 2012 beendete Petition an die Ministerpräsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, erforderlich.

Genau zu dieser Zeit besuchen Sie unsere Seite.

Wir überarbeiten gerade den Zeitraum seit 15.08.2011. Alle davor veröffentlichten Beiträge stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Wir hoffen, die Arbeiten bis Ende Mai 2012 abschließen zu können und bitten sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.

Vielleicht nutzen Sie die Zeit zum Unterzeichnen der »Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität«, dessen Anliegen uns allen sehr am Herzen liegt?

Der Webmaster.

Wissenschaftlicher Beitrag zur Entstehung der Rauchverbotsgesetze in Berlin und Brandenburg

Was interessiert das jetzt noch?” höre ich so manchen sagen. Nun, man sollte meinen: Eine ganze Menge! DENN es ist davon auszugehen, dass der gesellschaftliche Prozess zur Verschärfung der Rauchverbote zwar derzeit ein wenig zur Ruhe gekommen, jedoch noch lange NICHT beendet ist. Da kann es hilfreich sein, mehr über diese Prozesse zu wissen. Im Übrigen ist es interessant, dies noch einmal mit einem Abstand von mehreren Jahren und durch die Augen eines Anderen objektiv präsentiert zu bekommen.

Unter dem Titel »Gesetzgebung zum gastronomischen Nichtraucherschutz in Berlin und Brandenburg Kooperation im deutschen Föderalismus trotz unterschiedlicher Problemlagen« ist eine wissenschaftliche Hausarbeit von Steffen Beigang erschienen im Heft 2/2011 der Reihe “Studentische Untersuchungen der Politikwissenschaften & Soziologie” (“StUPS“, ISSN-Nr: 2192-5658). Sie können hier eine PDF-Datei der Broschüre downloaden.
(Alle von mir hier angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf das Dokument im Adobe-Reader, nicht auf die in der Broschüre angegebenen Seitenzahlen, die, beginnend in der ersten Ausgabe eines Jahres, fortlaufend nummeriert werden. Sie können also die Nummer immer direkt unten im Adobe-Reader eingeben, um zu der angegebenen Seite zu springen.)

Das Heft trägt den Titel »Demokratisierung durch Revolutionen und überregionale Organisationen? Politischer Wandel von innen und von außen«. Darin (beginnend auf Seite 60 der Datei) wird, aufbauend auf dem von Blumenthal entworfenen Analyseraster, eine detaillierte Analyse der gesellschaftlichen und politischen Prozesse vorgenommen und die Positionen der einzelnen Parteien, eingebunden in ihre parteipolitischen Zwänge (Seite 71 bis 73), dargestellt.

Besondere Bedeutung gewinnt dieses Material gerade jetzt im Berliner Wahlkampf.

Der hier zwischen Berlin und Brandenburg vorgenommene Vergleich lässt sich – unter Berücksichtigung BLUMENTHALs Analyseraster – auch auf die Vorgänge in anderen Bundesländern übertragen.

Die Hausarbeit wurde von BEIGANG im Sommer 2010 geschrieben, also zu einem Zeitpunkt, da der Verfasser von den neuerlichen Entwicklungen (Start einer “Volks”Initiative im September 2010 und deren Ende) noch keine Kenntnis hatte. Es wäre wünschenswert und interessant, diese Prozesse mit einzubeziehen.

Sehr lesenswert!
Eine gelungene Arbeit, die den Abdruck in der Broschüre wert ist und noch lange nicht an Interesse und Aktualität (sowie Aktualisierungsbedürfnis) einbüßen wird – leider.

 

“Betrifft: Berlin! – Das Magazin.” am Samstag, den 13. August 2011, von 10 Uhr bis 11 Uhr

Wiederholung der Sendung
am Mittwoch, 17. August 2011 um 22:00 Uhr

Hier Klicken zum live-stream von ALEX-Berlin.

Hier Klicken zum live-stream von ALEX-Berlin.


Berliner Kabelnetz: 92,6 MHz – Kabel Deutschland,
täglich: 00:00 – 24:00 Uhr
“ALEX auf 88vier”, Antenne: 88,4 MHz und 90,7 MHz
montags – freitags: 11:00 bis 14:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr und 19:00 bis 20:00 Uhr
samstags und sonntags: 12:00 bis 20:00 Uhr

Unsere Themen heute:
Berlin wählt! – Was kommt danach?

  • Auf dem Prüfstand: Positionen der Parteien zum Berliner NRSG
  • Wie kann ich mich informieren

Die Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität (T1)

  • Was ist das?
  • Wo kann ich das unterzeichnen?

Neues vom Schelm

  • Informationen zur Berliner Extra-Ausgabe
  • Bezugsmöglichkeiten, Nachdruck, Verteilung in Berlin

Links zum Thema

Um die Interviews in voller Länge zu hören, von denen wir Ausschnitte in der Sendung bringen, nutzen Sie bitte unseren “Telefon-Cast
Jetzt die Brüsseler Erklärung zur wissenschaftlichen Integrität unterzeichnen

      
Deutschsprachige Informationen zur Brüsseler Erklärung

 
Zu unserem Thema “Berlin wält! – Was?” erschien Anfang der Woche eine Extra-Ausgabe des »Schelm« unter dem Titel »Eine Geschichte aus Berlin«.
Der Schelm will anregen, sich mit den Vorhaben der Parteien in Berlin vor der Wahl auseinanderzusetzen …

Weitere Informationen, Bezugsmöglichkeiten, eine Lese- und eine Druckvorlage finden Sie in diesem Artikel.

Hier gibt es noch mehr »Neues vom Schelm«


auch die Musik spielt dazu:

Für die fließenden Übergänge sorgt – wie schon so manches Mal – Musik von Thomas Langen

Ebenso bringt wieder Qing Picasso einen brandneuen Song in unsere Sendung ein. Weitere Titel finden Sie (>hier< ).

Am 01. Juni 2011 erschien die erste CD von Lirana, deren zweiten Song Sie heute auch bei uns hören können. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.Lirana.de/ – schauen Sie mal rein, es lohnt sich!

Die Redaktion

 

Der kleine Schelm – in Berlin

Wahlen in Berlin: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …
In Berlin wurde in den letzten Wochen und Monaten, ausgelöst durch eine “Volks”Initiative, viel über Rauchverbote auch in der Gastronomie diskutiert – bis hinein ins Berliner Abgeordnetenhaus (Landtag).

Dies, die bevorstehenden Landtagswahlen in Berlin wie auch das einjährige totale Rauchverbot in Bayern waren für das Aktionsbündnis »Berlin genießt!« Anlass genug für eine Extra-Ausgabe des »Schelm«, herausgegeben von Netzwerk Rauchen. »Eine Geschichte aus Berlin« ist der Titel.

Während eines »Stammtischgesprächs« erörtern der Schelm, die Wirtin der Kneipe »Zum Eck« und ein grüner Sachbearbeiter aus dem Ordnungsamt die wichtigsten Eckpunkte und Absonderlichkeiten des sogenannten Berliner »Nichtraucherschutz«-Gesetzes. Auch die Passivrauchlüge wird debattiert. Ein tolerantes Miteinander von Nichtrauchenden und Rauchenden in Berlin wird eingefordert.
Darüber hinaus werden die »Versprechen« der großen Berliner Parteien zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 vorgestellt und bewertet. Wie soll es weitergehen mit dem Berliner »Nichtraucherschutz«: Das Gesetz weiter verschärfen? Nicht mehr daran rühren? Die Bevormundung mündiger Bürger weiter treiben?

Der Schelm will anregen, sich mit den Vorhaben der Parteien in Berlin vor der Wahl auseinanderzusetzen …

Sie finden hier eine fortlaufende »Leseversion«.

Der Nachdruck ist ausdrücklich erlaubt, erwünscht und honorarfrei! Dafür haben wir Ihnen hier eine »Außenseite« (Vorderseite) sowie eine »Innenseite« (Rückseite) hinterlegt. Drucken Sie die bitte auf ein DIN A4 Blatt und falten es anschließend zusammen.

Bestellungen und die Bedingungen des Bezugs: über diesen Link

Interessenten, die sich am Verteilen des »Schelm« in Berlin beteiligen möchten, können sich gern ebenfalls unter dieser Adresse melden.

Diese und weiter Ausgaben des Schelm finden Sie auch auf der Webseite:

http://www.neues-vom-schelm.de.

Warnhinweise – wie bei Zigaretten – für Alkohol vom Tisch?

Wie erst jetzt, nach Zustellung des Urteils an die Prozessparteien, durch eine Pressemitteilung bekannt wurde, ist dem Deutschen Brauer-Bund bereits am 10.05.2011 per Urteil untersagt worden, auf die gesundheitsfördernden Aspekte von Bier hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein, Osteoporose sowie durch Alkoholgenuss die Herabsetzung des Demenz- Diabetesrisikos.

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich trinke kein Bier (sorry – schmeckt mir einfach nicht, so etwas soll es tatsächlich geben…).

Es ist einerseits schon etwas unklar, warum einige gesundheitsorientierte Kreise Hinweise auf gesundheitsfördernde Aspekte untersagen lassen wollenn, ja dafür sogar vor das Landgericht ziehen. Andererseits ist es wie beim Rauchen: Sie wollen einen persönlichen Genuss unterbinden?

Wie beim Rauchen – ja wie bei allen Genuss-, aber auch Lebensmitteln – weiß jeder, dass erst die Menge das “Gift” ausmacht. Gilt übrigens auch für gekochte Hünereier!

Den genauen Wortlaut des Urteils finden Sie >hier<

Eine solche Werbung beim Bier sei – wie könnte es anders sein – mit einer Verordnung des “Europäischen Parlaments und des Rates” nicht vereinbar. In dieser Verordnung heißt es tatsächlich im Artikel 4, Absatz 3:“Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen
a) keine gesundheitsbezogenen Angaben,
b) …
tragen.”

Das würde dann also auch bedeuten, dass Alkohol KEINE Hinweise tragen darf, die auf eine vermeintlich gesundheitsgefährdende Wirkung aufmerksam machen. Zitat: “keine gesundheitsbezogenen Angaben”. Dies in einem Urteil für Deutschland festzustellen, war DAS tatsächlich im Sinne der Kläger?

Damit wäre eine schon diskutierte Kennzeichnung von Alkohol mit textlichen oder gar bildlichen Warnhinweisen – wie wir sie von Zigarettenpackungen oder Tabak kennen – in Deutschland womöglich auch vom Tisch.

Na wenn das so ist…